Recht im Alltag – Fahrradunfall ohne Helm
Unfälle mit Radfahrern sind oft für den Radfahrer, egal ob er den Unfall verschuldet oder unverschuldet erlitten hat, mit bösen Folgen verbunden. Wenn es dann darum geht, für einen Radfahrer, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, gegebenenfalls Schadensersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, spielt es in der Diskussion oft eine Rolle, ob die Ansprüche gegebenenfalls deswegen gekürzt werden, weil der verunfallte Radfahrer keinen Helm getragen hat.
Das Landgericht Verden sah bei einem Fahrradfahrer, der ohne Helm gefahren war und mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kollidierte, ein Mitverschulden von 20 % und kürzte den Anspruch auf Schmerzensgeld dementsprechend. …