Recht im Alltag – Kasko-Versicherung bestraft Trunkenheitsfahrt
Die Autofahrerin hatte bei einer Freundin nur einige Glas Rotwein getrunken und fuhr anschließend über die Autobahn nach Hause. In einem Baustellenbereich unterlief ihr eine Unachtsamkeit und sie prallte mit ihrem Fahrzeug, das kaskoversichert war, an eine Betonabgrenzung und es entstand ein hoher Sachschaden an ihrem Fahrzeug. Durch eine anschließende Blutprobe wurde ein Promillegehalt von 1,0 Promille festgestellt. Abgesehen davon, dass sie sich dadurch ein Fahrverbot von einem Monat und eine Geldbuße von 500,00 EUR einhandelte, wurde sie, als sie ihren Sachschaden gegenüber ihrem Kaskoversicherer geltend machen wollte, auch noch dort zumindest zum Teil abgestraft. …