Recht im Alltag – Verkehrsrecht: Haftung beim Dooring-Unfall
Kollidiert ein Radfahrer mit einer sich öffnenden Fahrertür eines am Straßenrand parkenden Fahrzeugs („Dooring-Unfall“), so muss der Fahrzeugführer bzw. seine Haftpflichtversicherung zu 100 % für den entstandenen Schaden aufkommen.Die Versicherungen weisen den Fahrradfahrern in solchen Fällen regelmäßig eine Mitschuld wegen zu geringen Abstandes oder wegen zu hoher Geschwindigkeit beim Vorbeifahren an dem parkenden Fahrzeug zu. … Weiterlesen …