Recht im Alltag: Freistellungsklausel – was sollte man beachten
Haben Sie mit dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich die Freistellung vereinbart, besteht für diesen ausnahmsweise kein Beschäftigungsanspruch mehr. Dieser ist nämlich im Arbeitsvertrag abdingbar, jedenfalls für die Freistellung während der Kündigungsfrist. Da kein rechtssicherer Bewertungsmaßstab existiert, wann Sie Ihren Arbeitnehmer freistellen können, muss dringend eine entsprechende Aufnahme einer Freistellungsmöglichkeit empfohlen werden. Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers scheidet dann … Weiterlesen …