Recht im Alltag – Unfallflucht – Entzug des Führerscheins?
Wer eine Unfallflucht begeht und einen bedeutsamen Schaden verursacht, läuft Gefahr, dass er nicht nur bestraft wird, sondern ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil unterstellt wird, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist. Nach der Rechtsprechung ist ein bedeutsamer Schaden zugrunde zu legen, wenn er über 1.500 EUR liegt.
Allerdings – und das wird oft auch von Richtern und Strafverteidigern übersehen – gibt es bei einigen Fallkonstellationen einen sogenannten “Ausnahmecharakter der Tat”, mit der Folge, dass trotz Unfallflucht und bedeutsamen Schaden die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. Das können folgende Fälle sein: …