Recht im Alltag – Schimmel in der Wohnung

Es ist gar nicht so selten, dass es zwischen Vermieter und Mieter Auseinandersetzungen gibt, weil in der Wohnung plötzlich ein Schimmelbefall zu verzeichnen ist und zwischen beiden die Frage strittig ist, wer dafür verantwortlich ist. Der Mieter reagiert oft empört und mindert die Miete, verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, den Schimmelbefall umgehend fachgerecht zu beseitigen. Der Vermieter seinerseits beruft sich oft darauf, dass der Schimmelbefall auf falsches Heiz -und Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen sei. Oft landen solche Auseinandersetzungen dann bei Gericht und das Gericht holt dann meist ein Sachverständigengutachten ein, um die Frage zu klären, was die Ursache des Schimmelbefalls ist. Wenn der Gutachter feststellt, dass der Schimmelbefall auf falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist, gilt es für den Mieter aufzupassen und sein Heiz- und Lüftungsverhalten umgehend zu ändern. Anderenfalls blüht ihm eine Kündigung seitens des Vermieters, die dann oft auch von den Gerichten bestätigt wird. Natürlich muss der Mieter in einem derartigen Fall auch die Kosten tragen, die für die Beseitigung des Schimmelbefalls anfallen. Wenn festgestellt wird, dass der Schimmelbefall auf einen Mangel der Mietsache selbst (Feuchtigkeit, z. B. von außen) zurückzuführen ist, ist der Vermieter verpflichtet, diesen Mangel unverzüglich zu beheben, um dem Mieter nicht weiterhin einen Grund zur Mietminderung zu geben.

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