
Für viele Hamburger sind die Elektro-Kleinroller ein großes Ärgernis. Die Hamburger Verkehrsbehörde hat im Rahmen der Bürgerschaftswahl reagiert.
Miet-E-Scooter und E-Bikes stuft sie ab sofort als Sondernutzung ein. Bislang ließ sie diese als Gemeingebrauch durchgehen. Sondernutzung heißt, dass Hamburg jetzt Gebühren von den Verleihern kassiert: Pro Fahrzeug zwei Euro im Monat, innerhalb des Ring 2 sind es 6,50,- €. Mit dem Geld sollen besondere Abstellflächen geschaffen werden.

Verschärft wird insbesondre der Umgang mit auf den Gehweg abgestellten E-Scootern. Das unsachgemäße Umstellen von falsch abgestellten Elektro-Kleinrollern kostet künftig 30,- € das Abschleppen 100,- €. Die Gebühren werden an die Kunden*innen weitergegeben.
Die Begründung liege laut dem Verkehrssenator darin, dass die Kleinroller zum Straßenbild gehören. Nun gebe es mehr Verkehrssicherheit. Im Gegenzug bekommen die Vermieter eine Garantie für den Betrieb der E-Scooter für knapp drei Jahre bis Ende 2027.
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