Recht im Alltag – Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung durch Mietnachzahlung
Nach einer Entscheidung des LG Hamburg kann ein säumiger Mieter durch umgehende Begleichung seiner Mietschulden die Folgen sowohl einer außerordentlichen als auch einer ordentlichen Kündigung beseitigen. Die Rechtsprechung des BGH zur Nachzahlung von Mietschulden innerhalb der sogenannten Schonfrist stellt sich wie folgt dar: Die Nachzahlung von Mietschulden beseitigt nur die Wirkungen einer zuvor erklärten außerordentlichen … Weiterlesen …