Recht im Alltag – Gelbe Karte für Abmahnindustrie

©Onidji – fotolia.com In der Vergangenheit sind insbesondere Jugendliche wegen illegalen Herunterladens von Musik in Online-Tauschbörsen mit Anwaltsschreiben überzogen worden. Neben einer Gebühr für den vermeintlichen Urheberrechtsverstoß enthielten diese Schreiben auch teilweise exorbitant hohe Anwaltskosten. Teilweise wurde den Eltern vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben.
Diese Urheberrechtsverstöße im Internet haben fragwürdige Anwaltskanzleien teilweise zu einer recht profitablen Einnahmequelle gemacht. Der Gesetzgeber hat inzwischen im Sommer dieses Jahres bereits eine Änderung im Urheberrecht beschlossen. Danach dürfen nur noch die „erforderlichen Aufwendungen“ in Rechnung gestellt werden. Diese neue gesetzliche Regelung, die noch nicht in Kraft ist, hat nunmehr das Amtsgericht Hamburg (AZ: 31a C 109/13) zum Anlass genommen, diesem Abmahnunwesen ebenfalls einen Riegel vorzuschieben und hat die zulässigen Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstößen auf rd. 150€ begrenzt. Das ist erfreulicherweise eine überfällige Entschei-dung, denn nunmehr wird den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die unmittelbaren Anwaltskosten ein Riegel vorgeschoben. In der Vergangenheit waren selbst Minderjährigen und arglosen
Internetnutzern Forderungen von bis zu 3.000€ zugestellt worden.Wolfram Seischab

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