Recht im Alltag – Durchsetzung der Rechte aus der Fluggastrechte-VO
Die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 regelt Mindestrechte für Fluggäste, wenn sie auf Flughäfen eines EU-Mitgliedstaats einen Flug antreten bzw. mit einem europäischen Luftfahrtunternehmen in die EU einreisen. Die Durchsetzung der Fluggastrechte gestaltet sich in der Praxis häufig schwierig, da die meisten Fluggäste vor einer Klage zurückschrecken, insbesondere dann, wenn das Luftfahrtunternehmen seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat.