Recht im Alltag – Sind Sie auch schon mal in eine Abofalle getappt?

Im Internet tummeln sich zunehmend Firmen, die mit teilweise betrügerischen Methoden versuchen, Internetnutzer abzuzocken. Internetsurfer landen oft auf Seiten, auf denen ihnen „kostenlos“ oder „gratis“ viel versprochen wird. Teilweise werden auch angebliche Gewinne versprochen. Aber selbstverständlich gibt es selten etwas kostenlos und Gewinne natürlich auch nicht. Derartige Angebote sind meist ein Trick, um Sie zu veranlassen, Ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum einzugeben. Wenn Sie das tun, sind Sie schon in die Falle getappt. Denn nun haben die Betreiber dieser Seite Ihre persönlichen Daten und schicken Ihnen plötzlich eine Rechnung ins Haus. Sie sollten auf gar keinen Fall zahlen! Derartige Firmen schalten Inkasso-unternehmen oder Anwälte ein, um Sie so unter Druck zu setzen. Der Wahrheit zuwider wird behauptet, Sie hätten einen Vertrag abgeschlossen und seien verpflichtet, für ein oder zwei Jahre z. B. ein Abonnement zu zahlen. Wenn man dann die entsprechenden Seiten überprüft, stellt man fest, dass es tatsächlich eine Preisangabe gibt, die allerdings ganz versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kaum wahrnehmbar auftaucht. Sie können ganz beruhigt sein: Ein entgeltlicher Vertrag kommt in solchen Fällen nicht zustande, solange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht absolut klar und deutlich angezeigt wurde. Sie müssen also nicht bezahlen. Gegenteilige Behauptungen dieser Firmen sind unwahr. Wolfram Seischab

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