Recht im Alltag – Stehlgutliste zügig erstellen

Programm polizeiliche Kriminalprävention
Gerade in Großstädten wie Hamburg passiert praktisch alle drei Minuten ein Einbruch. Es verwundert daher nicht, dass die Hausratsversicherer sehr genau prü̈fen, ob sie für einen Einbruchsschaden tatsächlich einstandspflichtig sind. Man kann sogar bei einigen Versicherern den Verdacht haben, sie suchen nur nach Gründen, die Eintrittspflicht abzulehnen.
Besonders wichtig ist, dass der Geschädigte Art und Umfang seines Einbruchsschadens sofort auflistet und ein detailliertes Verzeichnis der gestohlenen Dinge, die sog. Stehlgutliste schnellstens und bestmöglich erstellt und diese sowohl der Versicherung aber insbesondere auch der Polizei zur Verfügung stellt.
Geschädigte, die das Erstellen einer solchen Stehlgutliste quasi auf die „lange Bank“ schieben, werden das Nachsehen haben.
Erst kü̈rzlich musste ein Einbruchsopfer diese bittere Erfahrung machen. Er hatte nach einem Einbruchsdiebstahl in seine Praxis erst ca. 7 Wochen nach der Tat die Stehlgutliste erstellt und der Versicherung und der Polizei zur Verfügung gestellt.
Das, obwohl er von seiner Versicherung nach dem Diebstahl sofort darauf hingewiesen worden war, dass die Liste unverzüglich sowohl von der Polizei als auch von der Versicherung benötigt wird.
In diesem Fall weigerte sich die Versicherung, den Schaden zu ersetzen und der Geschädigte musste bei Gericht eine schmerzliche Niederlage hinnehmen. Denn sämtliche Instanzen bejahten eine die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreiende Obliegenheitsverletzung, da er es als Opfer eines Einbruchsdiebstahls versäumt hatte, der Polizei und seiner Versicherung unverzü̈glich eine Stehlgutliste vorzulegen. Jedenfalls sind 7 Wochen ein viel zu langer Zeitraum.

Rechtsanwalt Wolfram Seischab

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