© ACE Auto Club Europa Wer eine Unfallflucht begeht und einen bedeutsamen Schaden verursacht, läuft Gefahr, dass er nicht nur bestraft wird, sondern ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil unterstellt wird, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist. Nach der Rechtsprechung ist ein bedeutsamer Schaden zugrunde zu legen, wenn er über 1.500 EUR liegt.
Allerdings – und das wird oft auch von Richtern und Strafverteidigern übersehen – gibt es bei einigen Fallkonstellationen einen sogenannten „Ausnahmecharakter der Tat“, mit der Folge, dass trotz Unfallflucht und bedeutsamen Schaden die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. Das können folgende Fälle sein:
■ Benachrichtigungszettel an der Windscheibe,
■ freiwillige Meldung binnen 24 Stunden bei der Polizei als Unfallverursacher,
■ trotz erheblichem Fremdsachschaden Rückkehr an den Unfallort nach 20 Minuten.
Wie man also sieht, kann man, auch wenn man zunächst eine Unfallflucht begangen hat, den Führerschein noch retten, indem man die zuvor erwähnten Voraussetzungen erfüllt und natürlich auch noch keine Vorbelastungen vorlagen. Rechtsanwalt Wolfram Seischab