Deutsche Urlauber die in Italien sich nicht an die Verkehrsvorschriften hielten, könnten die kommenden Wochen eine Überraschung erleben.
Hintergrund des in Italien aufgelaufenen Staus an Bußgeldverfahren gegen deutsche Autofahrer war eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem KFB und zuständigen Behörden.
Das Kraftfahrzeugbundesamt hatte Italien schwere Datenschutzverstöße vorgeworfen. Die italienischen Behörden sollen für Verkehrsverstöße Daten beim Kfb abgerufen und diese möglicherweise für andere Verfahren verwendet haben. demnach hat seit Juli 2023 das KFb deshalb keine Daten von deutschen Fahrzeughaltern an die italienischen Behörden weitergegeben. Den Datenaustausch hatten auch Österreich und die Niederlande ausgesetzt. Das Eucaris-System (European Car and Driving-Licence-Information-System) erlaubt den italienischen Behörden einen unmittelbaren Zugriff auf die in Deutschland geführten Register sowie auf die Register anderer EU-Staaten.
Die Bußgelder sind in der Regel höher als die Rechtsfolgen die bei Ordnungswidrigkeiten die nach der deutschen Bußgeldkatalog-Verordnung, abgekürzt (BKatV) eingetragen sind. Auch gegen italienische Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden. Die Bescheide werden an die Halter in deutscher Sprache übersetzt, versendet.
Glück haben nur die, deren Bußgelder unter dem Betrag von 70,- € liegen. Das Bundesamt für Justiz darf erst tätig werden, wenn diese Schwelle überschritten wurde. Zum Teil werden für die Vollstreckung gegen deutsche Urlauber Inkassounternehmen beauftragt, die dann auch Inkassozuschläge verlangen.
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