Recht im Alltag – Cannabis-Teillegalisierung: Auswirkung auf den Straßenverkehr

Der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene soll ab April 2024 mit Einschränkungen straffrei sein. Die Freigabe von Cannabis soll zugleich mit der Einführung eines gesetzlich festgeschriebenen THC-Grenzwerts für den Straßenverkehr unmittelbar verbunden werden.
Das Bundesverkehrsministerium soll bis Ende März 2024 einen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC vorschlagen, um eine Regelung wie bei der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol festzulegen.
Bisher gilt in Deutschland ein Grenzwert von nur 1 ng Tetrahydrocannbinol (THC) /ml Blutserum zur Beurteilung einer Beeinflussung durch THC. Dieser Wert wird je nach Konsumverhalten sehr häufig auch noch nach sechs Stunden bis hin zu mehreren Tagen nach dem letzten Konsum überschritten. Der aktuelle Grenzwert liegt so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Cannabiskonsums ermögliche, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.

Rechtsanwalt Constantin L. Seischab

Wer unter Einfluss von Cannabis mit dem Auto oder Motorrad fährt, dem drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, ein monatelanges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und – im schlimmsten Fall – der Entzug der Fahrerlaubnis.
Laufende Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren sollten vor dem Hintergrund der anstehenden Gesetzesänderung bei Entscheidungserheblichkeit ausgesetzt werden.

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