Recht im Alltag – Äußerungen in WhatsApp als Kündigungsgrund
Verbreitet ein Arbeitnehmer eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen per WhatsApp an einen Dritten, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. Solche unzutreffenden Behauptungen erfüllen den Straftatbestand der üblen Nachrede (BAG, 27. September 2012 – 2 AZR 646/11). Die fristlose … Weiterlesen …