Recht im Alltag – Betriebskosten und Mietrecht
Nach dem § 24 Abs. 1 s. 1 EnSig haben bestimmte Energieversorgungsunternehmen bis zur Lieferkette das Recht, die Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen. Erste Möglichkeit ist die übliche Anpassung/Erhöhung bei der Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter schuldet grundsätzlich eine angemessene Beheizung der Mietsache. Seinen Anspruch auf Beheizung kann jeder Mieter gerichtlich durchsetzen. Auch … Weiterlesen …