Recht im Alltag – Mietwagenunfall im Ausland

Rechtsanwalt Constantin L. Seischab

Online-Vergleichsportale sind bereits vor dem Urlaub wichtig, denn sie erleichtern die Suche nach dem richtigen Mietwagen bei einem vertrauenswürdigen Anbieter und machen die Leistungen sowie Kosten transparent. Der Vertrag sollte genau durchgelesen werden, um mögliche Unklarheiten noch vor der Unterschrift zu klären. Die meisten Streitigkeiten ließen sich in der Regel schon dadurch vermeiden, dass Mieter sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe auf eine umfassende und ordnungsgemäße Protokollierung von Mängeln und Schäden achten. Vor Fahrtantritt sollte der Mietwagen von allen Seiten fotografiert, mögliche Vorbeschädigungen und Mängel möglichst mit Datum und Uhrzeit in ein Mängelprotokoll aufgenommen werden, dass von einem Vertreter des Autovermieters unterzeichnet wird. Auch bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs sollten Mieter so vorgehen.
Wer einen Unfall mit dem Mietfahrzeug hat, muss die Polizei rufen, damit der Unfall aufgenommen wird. Das Unfallprotokoll wird benötigt, um die Schadenregulierung bei der Versicherung zu klären. Generell sollte man bei der Anmietung darauf achten, dass neben einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme auch eine möglichst umfassende Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird. Hierbei sollte die Höhe der Selbstbeteiligungen so gering wie möglich gehalten werden. Übrigens: Innerhalb der EU wurdne die Mindestdeckungssummen bereits seit einigen Jahren deutlich angehoben, sodass die sog. „Mallorca-Police“ als zusätzliche Deckung für fremde Sach- und Personenschäden mittlerweile an Bedeutung verloren hat. Anders in europäische Reiseländer außerhalb der EU, insbesondere im Ost- und südeuropäischen Raum, sowie in Ländern außerhalb Europas spielt die Höhe der Mindestdeckungssumme dagegen nach wie vor eine Rolle. Eine Zusatzversicherung wie die weltweit gültige „Traveller-Police“, bietet zusätzlichen Schutz.

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