Recht im Alltag – Die neue Bußgeldkatalogverordnung

Der Bundesrat hat nach langen Kontroversen der Verordnung des Verkehrsministeriums zur Verschärfung des Bußgeldkatalogs zugestimmt.

Die neue Verordnung soll im Herbst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Etwa drei Wochen später tritt der neue Bußgeldkatalog dann in Kraft. Die Reform war bereits im Jahr 2020 kurzzeitig gültig. Die ursprünglich geplante StVO Novelle sah Regelfahrverbote bei allen innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen von bereits 21 km/h und außerörtlichen Überschreitungen von 26 km/h vor. Ein Formfehler brachte die Rettung und führte zur Unwirksamkeit der fahrverbotsrelevanten Regelungen. Was kommt jetzt mit der StVO-Novelle auf die Autofahrer zu?
Die Verwarn- und Bußgelder bei Tempo-Verstößen inner- und außerorts steigen empfindlich an. Hier müssen Autofahrer jetzt doppelt so viel zahlen wie bisher. Bedeutet: Etwa im Bereich von 16 bis 20 km/h sind es nun 70 statt 35 Euro. Bei 21 bis 25 km/h zu schnell sind es 115 Euro statt 80 Euro und bei 26 hm/h bis 30 km/h zu schnell werden satte 180 Euro fällig statt 100 Euro.
Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt nicht nur 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg, sondern muss auch mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Deutlich teurer wird es, wenn Autofahrer durch eine solche Gasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen. Macht zwischen 240 und 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Teuer wird auch das oft als Kavaliersdelikt angesehene Falschparken. Einfache Verstöße kosten nun 55 Euro statt 15 Euro. Außerdem wurde das Verwarnungsgeld für das unachtsame Türöffnen auf 55 Euro erhöht, wodurch sog. Dooring-Unfälle von Radlern verringert werden sollen.

Rechtsanwalt Constantin L. Seischab
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