Recht im Alltag – Führerschein-Umtausch

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen in fälschungssichere Exemplare getauscht werden. Nach einer EU-Richtlinie sollen ab 2033 nur noch fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sein, die in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Dazu müssen in Deutschland aber rund 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-) Führerscheine umgetauscht werden.
Die Reihenfolge des Umtausches wurde in einer verpflichtenden Verordnung im Rahmen der Fahrerlaubnis-Verordnung festgehalten (Anlage 8e FeV). Dabei orientiert sich die Umtauschfrist an dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers sowie ab 1999 an dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Umtausch des Führerscheins ist dieser für 15 Jahre gültig.
In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer wann dran ist, bestimmt ein zeitlicher Stufenplan. Damit sollen Überlastungen der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Für alle Fahrerlaubnisinhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren worden sind, gilt eine Umtauschfrist bis spätestens zum 19.01.2022.
Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!). Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument. Anders als bei erstmaliger Beantragung muss der Führerscheininhaber jedoch keine erneute Pflichtuntersuchung, wie einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs, nachweisen. Der Führerscheinumtausch erfolgt zudem ohne erneute Fahrprüfung.
Der Umtausch ist verpflichtend. Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat. Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind
Für Berufs- und Dienstwagenfahrer, die ohne gültigen Führerschein unterwegs sind, sind die Konsequenzen weitreichender. Auch der Arbeitgeber ist dann im Rahmen seiner Halterhaftung betroffen. Eine regelmäßige Kontrolle gültiger Führerscheine ist Pflicht und kann bei Nichteinhaltung hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe für das Unternehmen nach sich ziehen.

Rechtsanwalt Constantin L. Seischab
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