Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat Bußgeldbescheide wegen unerlaubter Nutzung des Handys während der Autofahrt sind ausgesprochen häufig. Das trifft insbesondere notorische Telefonierer. Böse Zungen behaupten, der Anteil von Frauen sei besonders groß. Wer öfter mit dem Handy am Ohr während der Fahrt erwischt wird und auch sonst noch im Straßenverkehr, z. B. durch Geschwindigkeitsüberschreitungen, auffällt, riskiert seinen Führerschein nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Hamm wegen mangelnder Verkehrsdisziplin. Dieses Pech traf sogar einen Außendienstmitarbeiter, der innerhalb eines Jahres drei Mal bei der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons erwischt wurde. Dazu kam auch noch innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrmaliges zu schnelles Fahren.
Das Oberlandesgericht Hamm vertrat die Auffassung, es läge eine beharrliche Pflichtverletzung vor. Neben einer Geldbuße wurde dem armen Mann auch noch der Führerschein für einen Monat entzogen. Es half ihm auch nicht, dass er als Außendienstmitarbeiter noch in der Probezeit war und erst nach der Probezeit Urlaub nehmen konnte. Eine Freisprechanlage wäre in diesem Fall sinnvoll gewesen. Rechtsanwalt Wolfram Seischab