Recht im Alltag – Nachweis nur per Lesebestätigung
Der Nachweis des Zugangs einer E-Mail erfordert eine Lesebestätigung. Der bloße Versand beweist weder den Zugang noch das Lesen der E-Mail, wie das Gericht in seinem aktuellen Urteil klarstellt. Es gibt dahingehend keinen Anscheinsbeweis für den Empfang einer E-Mail, wenn sich allein nachweisen lässt, dass diese tatsächlich versendet wurde. Trotz des ordnungsgemäßen Versands der E-Mail … Weiterlesen …