Recht im Alltag – Verhalten von Radfahrern
Wenn ein Radfahrer aus einer privaten Grundstückseinfahrt kommend, zu Fuß sein Fahrrad zwischen den Beinen schiebend, auf eine verkehrsberuhigte Fläche tritt, trifft ihn nicht die gesteigerte Sorgfaltspflicht des § 10 StVO. Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von … Weiterlesen …