Recht im Alltag: Keine Tierhalterhaftung bei Gassirunde aus Gefälligkeit
Ein Tierhalter haftet nicht für einen von seinem Hund verursachten Fahrradunfall, wenn der Hund nicht von seinem Halter, sondern von einer anderen Person ausgeführt wird. Die andere Person haftet nur bei Verschulden. Wer infolge eines typischen, eine Gefahr auslösenden Verhaltens eines Hundes zu Schaden kommt, kann trotz der gesetzlich normierten Tierhalterhaftung leer ausgehen. Dies gilt … Weiterlesen …