Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag unzulässig
Nach einer Kündigung folgt für Beschäftigte oftmals die sofortige Freistellung. Aus eigenem Interesse verzichtet der Arbeitgeber damit auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, während er den Lohn weiterzahlen muss.Beschäftigte haben auch nach einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist grundsätzlich einen Beschäftigungsanspruch. Eine einseitige Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber dürfe nur … Weiterlesen …