Recht im Alltag – Die Sprinterklausel
Die Vereinbarung einer sog. Sprinter- oder Turboklausel ist äußerst relevant. Sie räumt dem Arbeitnehmer das Recht ein, durch eine einseitige schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer im Einzelfall auszuhandelnden, den betrieblichen Bedürfnissen entsprechenden Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vor dem in dem Aufhebungsvertrag vorgesehenen rechtlichen Beendigungstermin aufzulösen. Dadurch entfällt das für diesen Zeitraum ansonsten von … Weiterlesen …