Recht im Alltag: Cannabiskonsum in der Mietwohnung
Seit 1.4.2024 ist durch das Konsumcannabisgesetz der Besitz zum Eigenkonsum von bis zu 25 gr Cannabis ausdrücklich erlaubt.Der Besitz von Cannabis unterhalb dieser Grenze stellt daher im Gegensatz zu der früheren Rechtslage grundsätzlich keinen Kündigungsgrund mehr dar.Ein Kündigungsgrund kann auch nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)grundsätzlich auch dann gegeben sein, wenn der Bereich der eigenen Wohnung … Weiterlesen …