1. Bestellungen und Druckaufträge binden den Besteller mit Auftragserteilung an den Verlag. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Annahme des Auftrages durch schriftliche Erklärung innerhalb von zwei Wochen abzulehnen. Auf den Zugang einer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verlag verzichtet der Besteller.
2. Gültigkeit haben nur die aus dem Auftragsformular ersichtlichen schriftlichen Vereinbarungen, etwaige mündliche Nebenabreden, auch solche mit Vertretern, binden den Verlag nur, wenn wir sie schriftliche bestätigt haben. Diese vereinbarte Schriftform kann nur durch schriftliche Erklärung aufgehoben werden.
3. Die Preise setzen reproduktionsfähige Druckvorlagen voraus, die der Besteller dem Verlag spätestens am 10. des Vormonats für das pünktliche Erscheinen seiner Anzeige in der Ausgabe des von ihm gewünschten Objektes für den folgenden Monat zur Verfügung stellen muss. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Besteller zurück geschickt. Sollte der Besteller auch nach einer Mahnung unter Fristsetzung von einer Woche dem Verlag keine geeigneten und reproduktionsfähigen Druckunterlagen zur Verfügung stellen, so ist der Verlag berechtigt, entweder die Anzeige nach freiem Ermessen zu gestalten und hierfür anfallende Mehrkosten dem Besteller in Rechnung zu stellen oder die Erfüllung des Auftrages abzulehnen und 35 % der Auftragssumme als Entschädigung zu fordern, wobei der Nachweis, dass dem Verlag nur ein geringer Schaden entstanden ist, zulässig ist.
4. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.
5. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, sie müssen dem Verlag vom Besteller innerhalb von 2 Tagen ab Absendung zurückgeschickt werden, andernfalls gilt die Genehmigung des Bestellers als erteilt.
6. Anzeigenaufträge, die „bis auf Widerruf“ erteilt werden, werden zunächst ohne Rabatt berechnet. Sobald eine rabattfähige Anzeigenmenge erschienen ist, erfolgt rückwirkende Rabattgutschrift.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar und werden sie erst beim Druck deutlich, so ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
8. Der Besteller hält den Verlag frei von etwaigen von dritter Stelle dem Verlag gegenüber geltend gemachten Ansprüchen wegen Verwendung der dem Verlag von dem Besteller zur Verfügung gestellten Unterlagen oder der von ihm gewünschten Gestaltung aus Wettbewerbs- oder Urheberrecht. Der Verlag ist aus diesem Freihaltungsanspruch berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Vorschusses zu verlangen.
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.
10. Eine Überschreitung der Lieferzeit oder eines gegebenenfalls vereinbarten Erscheinungstermins berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn der Verlag befindet sich mit seiner Leistung mehr als zwei Monate im Verzug. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
11. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnungen und Belegen geltend gemacht werden.
Für Fehler bei telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
13. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
14. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemeinsame Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % erforderlich.
15. Rechnungsbeträge sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig. Sollten sich die Anzeigenpreise ändern, so gelten die neuen Preise auch für laufende Aufträge frühestens 4 Monate ab Auftragserteilung.
16. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Bezahlung zurückstellen, und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.
17. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen höherer Gewalt, z.B. bei Arbeitskämpfen, Beschlagnahmen und dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn 80 % der in der Preisliste genannten Kalkulationsdruckauflage vom Verlag ausgeliefert worden sind. Bei geringeren Leistungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die tatsächlich ausgelieferte Auflage zur Kalkulationsdruckauflage steht.
18. Der Besteller erklärt hiermit sein Einverständnis, dass der Verlag personen- und betriebsbezogene Daten speichert, auf Verlangen wird ihm über die gespeicherten Daten Auskunft gegeben.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Bei allen an den Hamburg Führer übertragenen Daten wird das Urheberrecht des Auftraggebers vorausgesetzt, insbesondere in Bezug auf die Rechte Dritter, an der auf den Fotos abgebildeten Personen oder Gegenständen. Aus einer etwaigen Urheberrechtsverletzung entstehende Folgen trägt allein der Auftraggeber. Sollten dritte Personen gegenüber dem Hamburg Führer eine Verletzung ihrer Bildrechte durch den Kunden geltend machen, verpflichtet sich der Kunde, dem Hamburg Führer von sämtlichen gegenüber dem Hamburg Führer von dritter Seite geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und dem Hamburg Führer etwaige sonstige Schäden zu ersetzen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.
21. Erfüllungs- und, sofern der Besteller Vollkaufmann ist, Gerichtsstand ist Hamburg für alle gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Wechsel- und Scheckklagen.