Recht im Alltag – Wer lügt, der fliegt
Viele Vermieter versuchen, sich hinsichtlich der Bonität ihres neuen Mieters dadurch abzusichern, dass sie von dem zukünftigen Mieter eine sog. ¿Vorvermieterbescheinigung¿ verlangen. Aus dieser ergibt sich dann, dass bei dem davor liegenden Mietverhältnis der Mieter seine Miete pünktlich und vollen Umfanges gezahlt hat.
Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich folgenden Fall zu entscheiden: Der Mieter gab das Formular mit der Vorvermieterbescheinigung ausgefüllt und unterzeichnet vor Abschluss des Mietvertrages zurück. Daraus ergab sich, dass er seine Pflichten aus dem Mietvertrag immer pünktlich erfüllt hatte. …